Geförderte Kurse und Weiterbildungen über Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Flexible geförderte Weiterbildungen - 100% online | Bis zu 100% Kostenübernahme | In Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend
Weiterbildungen speziell für Beschäftige

Mit geförderter Weiterbildung zur Spitzenleistung in Ihrem Unternehmen – dank der Qualifizierungsoffensive des Bundes!

Nutzen Sie das Potenzial Ihrer Mitarbeitenden und stellen Sie sich den Herausforderungen von Digitalisierung, Strukturwandel und Fachkräftemangel – staatlich gefördert durch das Qualifizierungschancengesetz.

Seit 2019 bietet die Arbeitsagentur Unternehmen umfassende Unterstützung, um gezielt in die Zukunft zu investieren.  Unternehmen, die Kurzarbeit angemeldet haben, können nun von speziellen Förderprogrammen profitieren, die Weiterbildung für Kurzarbeitende einfach und bequem ermöglichen.

Digital fit und zukunftsorientiert – Ihre Chance zur Weiterbildung

Qualifizierte Mitarbeitende sind Ihr Schlüssel zum Erfolg! Nutzen Sie diese Phase, um in die Kompetenzen Ihres Teams zu investieren. Durch die Förderung der Arbeitsagentur lassen sich Weiterbildungen einfach und flexibel gestalten – sogar während der Kurzarbeit und bequem von zu Hause aus. Das Qualifizierungschancengesetz unterstützt Unternehmen dabei, ihre Teams für die digitale Zukunft zu rüsten.

Unser Expertenteam berät Sie individuell, welche Weiterbildungsmodule Ihre Mitarbeitenden optimal voranbringen. Alle Kurse sind online und können je nach Bedarf in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend absolviert werden – für eine Zukunft, die Ihnen neue Chancen eröffnet!

Mit Online-Seminaren Mitarbeitende gezielt qualifizieren!

Ihre Kurse

Jederzeit starten

Sie können sich jederzeit online anmelden, fixe Startzeiten und Semesterdenken gibt es nicht.

100% online

Das Lernen ist von überall auf der Welt möglich, Sie sind ungebunden von fixen Orten und es gibt keine Präsenzveranstaltungen.

Gezielte berufliche Zusatzqualifikation

Sie eignen sich in kurzer Zeit praxisnahes Wissen und neue Fähigkeiten für Ihren Job an.

Wir helfen gerne weiter!

Rufen Sie uns an, schreiben eine E-Mail oder nutzen das Kontaktformular.

Jetzt anfragen

Jetzt die neuen Fördermöglichkeiten für Ihre Mitarbeitenden nutzen!

Mit dem Qualifizierungschancengesetz profitieren Sie von erheblichen Kosteneinsparungen bei der Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung

  1. Qualifizierungsbedarf Ihrer Mitarbeitenden ermitteln
  2. Passgenaue Beratung
  3. Beantragung der Förderung beim Arbeitgeberservice der BA
  4. Zusendung des Bildungsgutscheins
  5. Kursbeginn – jederzeit und nebenberuflich möglich
  6. Erfolgreicher Abschluss und Erhalt der Zertifikate
Gerne beraten wir Sie ausführlich und unterstützen Sie bei der Antragstellung bei der Agentur für Arbeit.

Mit Online-Seminaren Mitarbeitende gezielt qualifizieren

  • Flexibel und effektiv Wissen aneignen – jederzeit und überall
  • Top-qualifizierte Mitarbeitende dank hochwertiger Online-Seminare
  • Anteilige (in Kleinstbetrieben volle) Kostenübernahme und Arbeitsentgeltzuschuss bei Arbeitszeitausfall durch die BA
  • Auch während Kurzarbeit möglich!
Bonus: 12 Monate Zugriff auf die Inhalte, unabhängig von der Dauer des Kurses!

Themenschwerpunkte

  • Projektmanagement
  • Accounting & Rechnungswesen
  • Marketing & Vertrieb
  • Webdesign & IT-Administration
  • Business Consulting & Leadership

Ihre Vorteile

  • Weiterbildung bequem am Arbeitsplatz – ohne Reisestress und lange Abwesenheiten
  • International anerkannte Abschlüsse
  • Renommierte Dozentinnen + Dozenten sowie führende Expertinnen + Experten anerkannter Institutionen
  • Persönliche Betreuung
  • Seminare jederzeit verfügbar und beliebig wiederholbar
  • Zufriedene Teilnehmende und hohe Weiterempfehlungsquote
Einige Unternehmen für die wir tätig waren

Provinzial Rheinland
Versicherung AG

vodafone D2 GmbH

WDR mediagroup
dialog GmbH

Kontaktanfrage

Das Angebot von "HECKER CONSULTING" richtet sich ausschließlich an Unternehmen und Behörden (iSv § 14 BGB). Verbraucher (§ 13 BGB) sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Mit Absendung der Anfrage bestätigt der Anfragende, dass er nicht als Verbraucher, sondern in gewerblicher Tätigkeit handelt. § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 und S. 2 BGB (Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr) finden keine Anwendung.

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